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   BFH, 22.03.1966 - I 65/63   

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https://dejure.org/1966,2183
BFH, 22.03.1966 - I 65/63 (https://dejure.org/1966,2183)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1966 - I 65/63 (https://dejure.org/1966,2183)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1966 - I 65/63 (https://dejure.org/1966,2183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern - Zweitwohnung, die ein Steuerpflichtiger in der Bundesrepublik oder in der Schweiz hat, als ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 456
  • DB 1966, 1377
  • BStBl III 1966, 463
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • RFH, 31.10.1940 - IV 78/40
    Auszug aus BFH, 22.03.1966 - I 65/63
    Nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (Urteil IV 78/40 vom 31. Oktober 1940, RStBl 1941 S. 19) sei fester Mittelpunkt die Betriebsstätte des freiberuflich Tätigen.

    Wie der RFH im Urteil IV 78/40 (a.a.O.) ausgeführt hat, war in früheren Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung der Einkünfte aus freier Berufstätigkeit zum Teil in der Weise geregelt, daß die Einkünfte aus der Berufstätigkeit nur besteuert wurden, soweit die Berufstätigkeit "von einem festen Mittelpunkt (Betriebsstätte) aus" stattfand (vgl. Art. IV des Abkommens mit Österreich vom 23. Mai 1922, RGBl 1923 II S. 90).

  • BFH, 13.10.1965 - I 410/61 U

    Einkommensteuerpflichtigkeit einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz und in der

    Auszug aus BFH, 22.03.1966 - I 65/63
    Der abweichende Wohnsitzbegriff des Art. 8 DBAS greift insoweit nicht ein (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I 410/61 U vom 13. Oktober 1965, BFH 83, 655; BStBl III 1965, 738).
  • BFH, 10.08.1965 - I 423/62
    Auszug aus BFH, 22.03.1966 - I 65/63
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Zweitwohnung als Wohnsitz im Sinne des § 13 StAnpG anzusehen ist, wird auf das BFH-Urteil I 423/62 vom 10. August 1965 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Steueranpassungsgesetz, § 13, Rechtsspruch 9; Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966 Nr. 7 S. 10) verwiesen.
  • BFH, 12.10.1978 - I R 69/75

    Zur Frage der beschränkten Steuerpflicht von nachträglich erzielten inländischen

    Die Begriffe "Betriebstätte" und "fester Mittelpunkt einer Berufstätigkeit" ähneln sich in vieler Hinsicht, so daß unter dem zuletzt genannten Begriff gewissermaßen die Betriebstätte eines freiberuflich Tätigen zu verstehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. März 1966 I 65/63, BFHE 85, 456, BStBl III 1966, 463).

    Hieraus folgt, daß sich, wie in der Entscheidung I 65/63 ebenfalls ausgeführt ist, ein "fester Mittelpunkt" nur aus einer durch die jeweilige Berufstätigkeit geprägten Beziehung zum Inland herleiten läßt.

  • FG München, 03.06.2016 - 1 K 848/13

    Berücksichtigung negativer Einkünfte aus einer festen Einrichtung einer

    Dazu wird ausgeführt (Fussnote 16:BFH, Urteil vom 11. April 1990 I R 82/86, BFH/NV 1991, 143 ), dass es sich bei der "festen Einrichtung" gewissermaßen um die Betriebsstätte eines Freiberuflers handelt (Fussnote 17:BFH Urteile vom 12. Oktober 1978 I R 69/75, BStBl. II 1979, 64; vom 22.März 1966 I 65/63, BFHE 85, 456, 459, BStBl. III 1966, 463) ), für die ein Verfügungsrecht des selbständig Tätigen vorausgesetzt wird.
  • BFH, 11.04.1990 - I R 82/86

    Rechtmäßige Änderung eines Einkommenssteuerbescheids - Berücksichtigung von

    Wie der Senat zu dem - in früheren DBA verwendeten - Begriff des festen Mittelpunkts bereits ausgeführt hat, handelt es sich um eine Einrichtung, unter der gewissermaßen die Betriebsstätte eines Freiberuflers zu verstehen ist (Urteile in BFHE 126, 209, 213, BStBl II 1979, 64 zu 3.; vom 22. März 1966 I 65/63, BFHE 85, 456, 459, BStBl III 1966, 463) und für die ein Verfügungsrecht des selbständig Tätigen vorausgesetzt wird (Urteil vom 3. Februar 1988 I R 369/83, BFHE 152, 485, 487, BStBl II 1988, 486 zu 1.).
  • BFH, 28.02.1973 - I R 145/70

    Ein Textdichter übt seine Tätigkeit dort aus, wo sich die schöpferische Leistung

    Das BFH-Urteil vom 22. März 1966 I 65/63 (BFHE 85, 456, BStBl III 1966, 463), das zum DBA-Schweiz ergangen ist, stellt darauf ab, wo sich "die eigentliche Berufsausübung" vollzieht.

    "Wesentliche Vorarbeiten" mögen bei einem technischen Berater schon zur eigentlichen Berufsausübung rechnen, wie der Senat in dem Urteil I 65/63 angenommen hat.

  • BFH, 03.02.1988 - I R 369/83

    Besteuerungsrecht Italiens für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nur, wenn

    Sie wird nicht nur damit begründet, daß der "feste Mittelpunkt" der Betriebstätte eines Gewerbebetriebs entspricht (so Urteil in RStBl 1941, 19, und BFH-Urteil vom 22. März 1966 I 65/63, BFHE 85, 456, BStBl III 1966, 463, betreffend das DBA-Schweiz 1931) und für diese ein Verfügungsrecht des Steuerpflichtigen vorausgesetzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 I R 87/72, BFHE 111, 397, BStBl II 1974, 327).
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